MoneySteuererklärung 21

Steuererklärung 21

Staffel 2021 – Folge 7
Bald wird auch bei Ihnen zu Hause vermutlich wieder die Steuererklärung im Briefkasten landen. Worauf kann dieses Jahr geachtet werden? Was kann ich aus dem unfreiwilligen Homeoffice aufgrund von Corona abziehen? Finanzexperte Frédéric Papp von Comparis klärt auf.
Erstausstrahlung:

Kann ich meine Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?

Krankenkassenprämien werden indirekt über einen Pauschalabzug für Versicherungsprämien abzogen – allerdings nicht der gesamte Betrag. Wie viel man absetzen kann, ist kantonal geregelt. Berufstätige Ehepaare dürfen beispielsweise im Kanton Bern maximal 4‘800 Franken abziehen, in Zürich sind es 5‘200 Franken.

Wann kann ich die effektiven Krankheitskosten von den Steuern abziehen?

Grundsätzlich sind alle Auslagen abzugsfähig, die nicht durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung abgedeckt sind. Sie können dabei die effektiven Krankheitskosten vom Einkommen abziehen. Die Bestimmungen in der Wegleitung zur Steuererklärung des jeweiligen Kantons sollte man jedoch genau studieren. Die Kantone haben einen Selbstbehalt eingebaut. In den meisten Kantonen liegt dieser bei 5 Prozent des Nettoeinkommens. Sind die Kosten tiefer, kann man nichts abziehen. Krankheitskosten dürfen auch nur dann abgezogen werden, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Wer sich beispielsweise die Augen aus rein ästhetischen Gründen operieren lässt, muss die Kosten selber übernehmen.

Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 60’000 Franken können Sie die Krankheitskosten abziehen, die 3‘000 Franken übersteigen. Bei Krankheitskosten von 5‘000 Franken wären dies demnach 2‘000 Franken.

Welche Krankheits- und Unfallkosten kann man genau absetzen?

Steuerlich angerechnet werden unter den oben genannten Voraussetzungen Kosten «zur Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Gesundheit». Das wären zum Beispiel:

  1. Ärztliche Behandlungen und ärztlich angeordnete Therapien, die von diplomierten Personen durchgeführt werden
  2. Naturärztliche Behandlungen von einem anerkannten Naturheilpraktiker
  3. Medikamente, sofern sie von einem Arzt oder anerkannten Naturheilpraktiker verordnet wurden
  4. Spitalaufenthalte
  5. Ambulante Pflege zu Hause (Spitex)
  6. Pflegekosten eines Alters- oder Pflegeheims
  7. Medizinisch notwendige Transport-, Rettungs- und Bergungskosten

Sind Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?

Wer nachweisbare Zahnarztkosten hat, für die keine Versicherung aufkommt, kann diese in den meisten Kantonen unter dem Punkt «Krankheit-, Unfall- und Invaliditätskosten» geltend machen. Auch hier gilt: In der Regel kann von den jährlichen Krankheitskosten insgesamt nur der Anteil von den Steuern abgezogen werden, der 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigt.

Kann man die Kosten für gesundheitsfördernde Massnahmen absetzen?

Nein. Präventive Gesundheitsmassnahmen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen oder Ausgaben, die nur indirekt mit einer Krankheit zusammenhängen, gelten als normale Lebenshaltungskosten. Dazu zählen z.B. auch Fitnessabos, Schlankheitskuren oder Impfungen.

Warum sollte ich mich Eingriffen in der ersten Jahreshälfte unterziehen?

Sind die Eingriffe ärztlich verordnet und somit vom Einkommen abziehbar, empfiehlt es sich, diese gut zu planen. Unser Rat: Legen Sie Arztbesuche, verordnete Therapien oder Zahnarztbehandlungen in die erste Jahreshälfte. So stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen noch im gleichen Jahr eintreffen und mit der laufenden Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) verrechnet werden können. Ansonsten riskieren Sie, den Abzug zu verschenken. Relevant für den Abzug ist nämlich das Rechnungsdatum und nicht das Behandlungsdatum. Man kann den Abzug nur im Rechnungsjahr machen.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Abzug der Prämien und der Gesundheitskosten?

Nicht vergessen: Sie benötigen von Ihrer Versicherung eine Steuerbestätigung, um Prämienzahlungen und Gesundheitskosten auch tatsächlich abziehen zu können. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, sollte die Steuerbestätigung nicht bei Ihnen eintreffen. Darauf sind in der Regel folgende Posten ersichtlich:

  1. Prämien, die Sie im letzten Jahr bezahlt haben
  2. Betrag, den Sie für Gesundheitskosten ausgegeben haben
  3. Betrag, den die Versicherung übernommen hat

Wichtig: Für die Anerkennung der Gesundheitskosten durch das Steueramt ist das Rechnungsdatum relevant, nicht der Behandlungszeitraum. Je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen, gilt entweder das Datum der Rechnungsstellung oder das Datum der Bezahlung. Welches Datum gilt, ist in der Wegleitung der jeweiligen kantonalen Steuerbehörde festgehalten.

Arztzeugnisse, Rechnungen, Krankenkassenbelege etc. sollten Sie über das Jahr minutiös sammeln, um sie auf Verlangen dem Steueramt nachzureichen. So können sie die Prämien- und Krankheitskostenabzüge in der Steuererklärung belegen.

Ist ein Krankenkassenwechsel während des Kalenderjahrs möglich?

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Krankenkassenpolice zum Ende des ersten Halbjahres, also bis zum 30. Juni 2021, kündigen. Das ist für alle Versicherten möglich, die im traditionellen Modell mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (für Kinder null Franken) versichert sind.

Aber Achtung: Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate. Das Kündigungsschreiben muss somit bis zum 31. März 2021 bei Ihrer Versicherung eingehen.

Hier können Sie in wenigen Schritten Ihr Kündigungsschreiben erstellen.

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