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So läuft der obligatorische Wesenstest für Zürcher Rottweiler ab
Wer im Kanton Zürich einen Rottweiler hält, muss seit dem 1. Januar 2025 eine Bewilligung einreichen und einen entsprechenden Test absolvieren. Bei dieser Wesensbeurteilung soll das Gefährdungspotential der Hunde untersucht werden. Eine hundertprozentige Sicherheit kann jedoch auch dieser Test nicht schaffen, gesteht der Zürcher Kantonstierarzt.