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Unmenschlich und erniedrigend: Klage von Jugendstraftäter Brian teilweise gutgeheissen
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bezieht sich auf die Zeit vom 6. bis 26. Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon ZH. So befand sich Brian K. während dieser Zeit immer in Einzelhaft, trug Fussfesseln und durfte keine Spaziergänge machen. Des weiteren erhielt er nur ein Kleidungsstück, hatte meist keine Matratze in der Zelle, duschte nie und hatte meistens keine Zahnbürste. Trotz Urteil erhält Brian keine Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung.