News

Unter diesen Bedingungen darf die Sperrstunde auf 23 Uhr ausgeweitet werden

© CH Media Video Unit

Unter diesen Bedingungen darf die Sperrstunde auf 23 Uhr ausgeweitet werden

Der Bundesrat sieht vor, dass Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung die Sperrstunde lockern dürfen. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Publiziert am Fr 11. Dez. 2020 14:54 Uhr
    #Vorarlberg#Gastronomie#Bundesrat#Corona-Massnahmen
© CH Media Video Unit