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Verteidigerin von Thomas N.: «Wir werden das schriftliche Urteil abwarten»

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Verteidigerin von Thomas N.: «Wir werden das schriftliche Urteil abwarten»

Dem Einspruch des Vierfachmörders gegen die ordentliche Verwahrung wurde nicht entsprochen. Direkt nach der Urteilsverkündung bezieht dessen Verteidigerin, Renate Senn, Stellung.