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Wann muss man sich in Quarantäne begeben?
Lüthy vom Staatssekretariat für Migration gab bekannt, dass ab dem 6. Juli und nochmals ab dem 20. Juli weitere beschränkte Personengruppen für einen längeren Schweizaufenthalt wieder einreisen dürfen, namentlich aus Drittstaaten. Alle Personen, die Einreisen sollen sich jedoch erkundigen, ob sie der Quarantänepflicht unterliegen.