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Wer in Kurzarbeit ist und zusätzlich woanders arbeitet, darf Zusatzverdienst behalten
Infolge der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erhalten zusätzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können, sagte Bundesrat Guy Parmelin am Mittwoch vor den Medien.