Wie weit dürfen Sozialdetektive gehen?
Bei Verdacht auf IV-Missbrauch dürfen künftig auch Peilsender eingesetzt werden. Dies allerdings nur mit richterlicher Genehmigung.
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Bei Verdacht auf IV-Missbrauch dürfen künftig auch Peilsender eingesetzt werden. Dies allerdings nur mit richterlicher Genehmigung. Das hat der Nationalrat anfangs Woche beschlossen. Mit den Geräten lässt sich herausfinden, wo sich eine Person aufhält, ob sie z.B. Auto fährt, trotz vermeintlicher Schwerstbehinderung. Geht das zu weit? Die kontroverse Diskussion heute im «TalkTäglich».
Moderation: Oliver Steffen
Gast
Mauro Tuena
SVP-Nationalrat Kanton Zürich
Mattea Meyer
SP-Nationalrätin Kanton Zürich