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Arbeitgeber muss sich bei Homeoffice an Miete beteiligen

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Arbeitgeber muss sich bei Homeoffice an Miete beteiligen

Der Mitarbeiter einer Treuhand-Firma hat erwirkt, dass sein Arbeitgeber beim Einsatz im Homeoffice einen Teil seiner Miete übernehmen muss. Das Bundesgericht sprach ihm eine monatliche Entschädigung von 150 Franken zu. In der Corona-Krise gibt das Urteil nun viel zu reden.
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    #Homeoffice#Mieten#Bundesgericht
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