Für Zürcher Schüler gilt Maskenpflicht ausserhalb des Unterrichts
Der Kanton Zürich hat eine Maskenpflicht an Gymnasien und Berufsschulen beschlossen. Im Schulhaus ist der Schutz beim Start ins neue Schuljahr am 17. August also obligatorisch. In Schulzimmern gilt die Pflicht hingegen nicht.
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