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Kein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz: Entertainer Christian Jott Jenny ist unschuldig
Der Entertainer Christian Jott Jenny ist unschuldig. Das hat das Zürcher Bezirksgericht heute entschieden. Ihm wurde vorgeworfen, beim Stück «Trittligass» Strophen umgeschrieben oder teilweise weggelassen zu haben, ohne dabei eine Berechtigung vom Autor zu holen. Mit dem Freispruch atmet auch die Unterhaltungsbranche auf.
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