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Kindermörder nicht verwahrt
Dies entschied das Zürcher Obergericht. Die Rückfallgefahr sei gering. Der 66-jährige Gustav G. hatte vor sechs Jahren seinen Sohn in einem Winterthurer Hotelzimmer umgebracht. Bereits 1990 verletzte er ein Kind aus erster Ehe. So schwer, dass es behindert ist.