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Pflichtverteidigerin von Thomas N. unterstellt Opfern Mitschuld

Pflichtverteidigerin von Thomas N. unterstellt Opfern Mitschuld

Laut Renate Senn hätten die Opfer mehrmals die Gelegenheit gehabt, die Polizei einzuschalten. Der Anwalt Valentin Landmann findet ihre Taktik falsch.
Publiziert am So 23. Sep. 2018 23:15 Uhr