Freitag, 26. Juli 2019
UBS-Datenlieferung nach Frankreich erlaubt
Informationen von 40'000 UBS-Konten aus der Schweiz dürfen an die französische Steuerbehörde herausgegeben werden. Dies hat das Bundesgericht heute entschieden. Jedoch darf Frankreich diese Daten nicht im Verfahren gegen die UBS verwenden.