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Zürcher Gammelhäuser-Besitzer zu Freiheitsstrafe verurteilt
Der Vermieter der schäbigen Häuser im Kreis 4 musste sich heute vor Gericht verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Besitzer der Ekel-Liegenschaften zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er hohen Schadenersatz bezahlen.
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