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Enteignungen: Bis zu 12 Häuser müssen dem Rosengartentunnel weichen

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Enteignungen: Bis zu 12 Häuser müssen dem Rosengartentunnel weichen

Bis zu 12 Häuser will der Kanton Zürich für den geplanten Bau des Rosengartentunnels den Besitzern wegnehmen. Wer sein Haus nicht freiwillig hergibt, kann im Extremfall enteignet werden. Dagegen wehren sich nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Tunnelgegner.