Ermittler sollen künftig aus DNA-Profilen mehr Informationen erhalten
Damit Ermittlungsbehörden in Zukunft mehr Informationen aus DNA-Profilen von Tatorten herauslesen dürfen, hat der Nationalrat am Dienstag Änderungen im DNA-Profil-Gesetz zugestimmt. Der Kern dieses Gesetzes ist die sogenannte Phänotypisierung, welche bis jetzt in der Schweiz nicht zugelassen ist.
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