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Harte Strafen im Hanfpapst-Prozess

Harte Strafen im Hanfpapst-Prozess

Der Haupttäter muss wegen eventualvorsätzlicher Tötung für 13 Jahre ins Gefängnis. Wegen seiner psychischen Krankheit wird die Haft in eine geschlossene Klinik aufgeschoben.
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