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Rottweiler im Wesenstest beim Kanton Zürich

Rottweiler im Wesenstest beim Kanton Zürich

Nach zwei schweren Beissattacken auf Kinder ist die Haltung neuer Rottweiler im Kanton Zürich verboten. Bestehende Tiere brauchen neu eine Bewilligung. Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest. Heute zeigt der Kanton, wie so ein Test abläuft. Viele Halter haben sich noch nicht angemeldet.
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