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SBB haften bei Sturz im Zug

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SBB haften bei Sturz im Zug

Eine ältere Frau stürzte, als der Zug über eine Weiche fuhr und ruckelte. Sie brach sich das Bein. Ihre Versicherung findet, dass die SBB haftet und für die Behandlung aufkommen soll. Das Gericht sieht das auch so und fällt ein wegweisendes Urteil.
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