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Verwaltungsgericht beurteilt Demo-Einschränkungen als unverhältnismässig
Der Zürcher Regierungsrat forderte, dass maximal 15 Personen an einer Demonstration teilnehmen können. Nun wurde diese Massnahme vom Verwaltungsgericht als unverhältnismässig beurteilt. Die Einschränkungen seien zum Beispiel wegen der bereits geltenden Maskenpflicht zu einschneidend.
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