News«Unmenschliche Haftbedingungen»: Brian will 40'000 Franken Genugtuung

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«Unmenschliche Haftbedingungen»: Brian will 40'000 Franken Genugtuung

Der als «Carlos» bekanntgewordene junge Straftäter Brian K. hat am Donnerstag am Bezirksgericht Zürich gegen seine Haftbedingungen im Gefängnis Pfäffikon geklagt. Er und sein Anwalt fordern vom Kanton Zürich rund 40'000 Franken Entschädigung.
Publiziert am Do 11. März 2021 16:17 Uhr

Der als «Carlos» bekannt gewordene junge Straftäter hat bei der Verhandlung um seine Haftungsklage am Donnerstag spontan selber das Wort ergriffen. Er habe nichts falsch gemacht, sagte der 25-Jährige. Aber in Einzelhaft werde man einfach wahnsinnig.

«Man wollte mich mit Härte brechen. Aber das machte alles nur schlimmer», sagte «Carlos» in seiner kurzen Ansprache. Dass er selber ans Rednerpult stand, war eigentlich nicht so geplant. Der Richter liess es aber zu, weil sich «Carlos» sehr aufregte.

Einzelhaft habe schlimme Auswirkungen auf Menschen, sagte «Carlos» in seiner Verteidigungsrede. Nur schon diese pinke Zelle. «Da wird man wahnsinnig.» Die Vorwürfe des Kantons seien komplett falsch.

Der Anwalt des Kantons Zürich sagte in seinem Plädoyer, dass es «Carlos» selber in der Hand gehabt hätte, sich «endlich einmal korrekt zu verhalten». Dann wären Duschen und Hofgänge erlaubt gewesen. Das sei aber nicht gegangen, weil er alle angegriffen habe.

In dieser Zeit im Gefängnis Pfäffikon sei «Carlos» nicht ansprechbar gewesen, sagte der Anwalt des Kantons. Er habe gedroht, jeden umzubringen, der seine Zelle betrete. «Seine Zerstörungswut war grenzenlos.» Diese Haftungsklage sei deshalb fehl am Platz.

Der Entscheid, ob «Carlos» 40'000 Franken Genugtuung wegen unmenschlicher Haftbedingungen erhält, wird nicht mehr am Donnerstag eröffnet. Wann das Urteil vorliegt, ist offen.

«Carlos» verlangt wegen der Zeit im Gefängnis Pfäffikon Ende 2016 bis Anfang 2017 eine Genugtuung von 40'000 Franken.

Zwanzig Tage lang wurde «Carlos» in einer Zelle ohne Matratze untergebracht. Kleider durfte er nicht tragen, weil er damit die Toilette verstopft und die Zelle geflutet hätte. Er musste die Zeit nur mit einem Poncho bekleidet, ohne Unterwäsche, verbringen.

Das Duschen wurde ihm verweigert. Eine Zahnbürste durfte er erst nach zehn Tagen nutzen, weil er diese als Waffe hätte einsetzen können. Zu essen erhielt der junge Straftäter ausschliesslich belegte Brote, weil er kein Geschirr haben durfte.

Für den Anwalt von «Carlos» ist klar, dass der Kanton die Bundesverfassung und die Menschenrechtskonvention verletzt hat. «Wer das Gewaltmonopol hat, muss Minimalstandards einhalten. Hier geht es um Grundrechte.» «Carlos» sei ja wohl nicht der erste Straftäter, der sich renitent verhalte. Damit müsse der Kanton umgehen können.

Wegen der Haftbedingungen gab es inzwischen auch eine Administrativuntersuchung. Diese stellte fest, dass «Brian», wie der junge Mann richtig heisst und genannt werden will, in der Untersuchungshaft «objektiv diskriminierend und erniedrigend» behandelt worden sei. Der Gefängnisleiter musste als Folge davon seinen Posten räumen.

Im Mai steht «Carlos» erneut vor Gericht: Dann muss er sich vor Obergericht wegen Angriffe auf Gefängnis-Mitarbeitende verantworten. Der 25-Jährige, der seit seiner Kindheit negativ auffiel, sitzt aktuell in der Strafanstalt Pöschwies in Sicherheitshaft. (sda)

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