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Laubbläser nur noch drei Monate im Jahr erlaubt

Laubbläser nur noch drei Monate im Jahr erlaubt

Laubbläser sind in der Stadt Zürich nur noch dann erlaubt, wenn auch wirklich Laub am Boden liegt, in den Monaten Oktober bis Dezember. Dem hat der Gemeinderat gestern zugestimmt und stellt den Stadtrat damit vor eine grosse Herausforderung. Private zu kontrollieren ist aufwändig, ohne Laubbläser wird die Stadtreinigung schwieriger.
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